Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RE:MOVE – Health & Wellnessinstitut
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Mitgliedschaften sowie sonstige Leistungen von RE:MOVE – Health & Wellnessinstitut.
Vertragspartner ist:
Nichterlein & Nichterlein GbR
RE:MOVE – Health & Wellnessinstitut
Burg-Gräfenröder-Straße 17
61184 Karben
E-Mail: info@remove-fit.de
Die nachfolgenden Bedingungen gelten insbesondere für Mitgliedschaften, Training, Kurse, Sauna- und Wellnessangebote, Massagen, Personal Training, 10er-Karten sowie sonstige von RE:MOVE angebotene Leistungen.
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2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Mitgliedschaftsvertrages vor Ort oder durch Abschluss über die von RE:MOVE angebotenen Online-Buchungs- bzw. Vertragssysteme zustande.
Bei einem Online-Vertragsabschluss erhält das Mitglied die entsprechenden Vertragsinformationen elektronisch.
Die jeweils ausgewählte Mitgliedschaft, Vertragslaufzeit, der Mitgliedsbeitrag und gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag bzw. dem bei Vertragsschluss ausgewählten Angebot.
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3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Tarif bzw. gebuchten Angebot.
RE:MOVE bietet insbesondere:
* betreutes Kraft- und Cardiotraining,
* Nutzung der zur Verfügung stehenden Trainingsgeräte,
* Trainingsplanung und Trainingseinweisungen im Rahmen des gebuchten Tarifs,
* Kurse und Kleingruppentraining,
* Sauna- und Regenerationsangebote,
* Massagen,
* Personal Training,
* 10er-Karten und Einzelbuchungen.
Nicht jede von RE:MOVE angebotene Leistung ist automatisch Bestandteil jeder Mitgliedschaft.
Insbesondere Massagen, Personal Training oder ausdrücklich als Zusatzleistung gekennzeichnete Angebote sind gesondert zu buchen und zu bezahlen, sofern sie nicht ausdrücklich im jeweiligen Tarif enthalten sind.
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4. Mitgliedsbeiträge und Zahlung
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif.
Die vereinbarten Beiträge werden zu den im Mitgliedschaftsvertrag angegebenen Zeitpunkten fällig und grundsätzlich über die vereinbarte Zahlungsart eingezogen.
Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen und Änderungen seiner Zahlungsdaten RE:MOVE unverzüglich mitzuteilen.
Entstehen durch eine vom Mitglied zu vertretende Rücklastschrift Bank- oder Zahlungsdienstleisterkosten, können dem Mitglied die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag.
Ein Vertrag mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Monatlich kündbare Verträge können entsprechend der im jeweiligen Vertrag angegebenen Regelung mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.
Kündigungen können insbesondere in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@remove-fit.de, erklärt werden.
Soweit RE:MOVE den Abschluss entsprechender Mitgliedschaften über seine Website ermöglicht, wird zusätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Online-Kündigungsmöglichkeit bereitgestellt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
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6. Krankheit und dauerhafte Trainingsunfähigkeit
Eine Erkrankung führt nicht automatisch zu einer Beendigung oder Unterbrechung der Mitgliedschaft.
Ist dem Mitglied aufgrund einer nach Vertragsschluss eingetretenen Erkrankung die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen dauerhaft oder für den verbleibenden wesentlichen Teil der Vertragslaufzeit nicht mehr zumutbar, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über eine außerordentliche Kündigung.
RE:MOVE kann zum Nachweis der Trainingsunfähigkeit die Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attests verlangen. Eine konkrete Diagnose muss daraus grundsätzlich nicht hervorgehen.
Individuelle Ruhezeiten oder Vertragsunterbrechungen können darüber hinaus nach gesonderter Vereinbarung mit RE:MOVE gewährt werden. Ein allgemeiner Anspruch hierauf besteht nur, soweit dieser gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.
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7. Umzug
Ein Umzug des Mitglieds begründet grundsätzlich kein automatisches Recht zur außerordentlichen Kündigung, soweit nicht im individuellen Mitgliedschaftsvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder sich ein Kündigungsrecht aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
RE:MOVE kann im Einzelfall eine kulante Vertragsbeendigung vereinbaren.
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8. Nutzung des Studios
Die Einrichtungen und Trainingsgeräte von RE:MOVE sind pfleglich und entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu benutzen.
Anweisungen des Personals, insbesondere solche zur Sicherheit, Hygiene und ordnungsgemäßen Nutzung der Geräte und Räumlichkeiten, sind zu beachten.
Das Mitglied ist verpflichtet, auf andere Mitglieder, Mitarbeiter und Besucher Rücksicht zu nehmen.
RE:MOVE kann bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen oder Anweisungen des Personals angemessene Maßnahmen treffen.
Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
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9. Gesundheitliche Voraussetzungen
Jedes Mitglied ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, vor Beginn des Trainings zu prüfen, ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die gegen die Durchführung bestimmter Übungen oder Trainingsformen sprechen.
Bei bekannten gesundheitlichen Einschränkungen, Verletzungen oder Beschwerden sollte vor Trainingsbeginn eine ärztliche oder entsprechend fachkundige Abklärung erfolgen.
Das Mitglied ist verpflichtet, Trainer über für das konkrete Training relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, soweit dies für eine sichere Trainingsdurchführung erforderlich ist.
Trainingsempfehlungen und Trainingspläne von RE:MOVE ersetzen keine ärztliche Diagnose oder medizinische Behandlung.
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10. Kurse
Die Teilnahme an Kursen kann von einer vorherigen Anmeldung abhängig gemacht werden.
Die Anzahl der Teilnehmer kann aus organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen begrenzt werden.
RE:MOVE behält sich vor, Kurszeiten, Kursleiter oder einzelne Kursangebote aus organisatorischen Gründen zu ändern.
Bei kurzfristigem Ausfall eines Trainers kann ein Kurs abgesagt oder verschoben werden. RE:MOVE bemüht sich in diesem Fall um eine angemessene Ersatzlösung.
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11. Sauna und Wellnessbereich
Die Nutzung der Sauna und sonstiger Wellness- bzw. Regenerationsbereiche richtet sich nach dem gebuchten Tarif sowie den jeweils geltenden Nutzungs- und Hygieneregeln.
Soweit für die Saunanutzung eine Terminbuchung vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Nutzung nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und der bestätigten Termine.
Personen mit gesundheitlichen Beschwerden, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen für die Saunanutzung relevanten gesundheitlichen Einschränkungen, sollten vor der Nutzung ärztlich klären lassen, ob eine Saunanutzung für sie geeignet ist.
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12. Massagen und sonstige Zusatzleistungen
Massagen sind nicht Bestandteil der regulären Mitgliedschaft, sofern dies nicht ausdrücklich im jeweiligen Tarif oder Angebot angegeben ist.
Massagen und sonstige Zusatzleistungen werden separat gebucht und entsprechend der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisliste berechnet.
Massagen dienen grundsätzlich dem Wellness- und Entspannungsbereich, soweit nicht ausdrücklich eine medizinische oder therapeutische Leistung durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vereinbart wird.
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder bestehenden Erkrankungen ist vor der Behandlung gegebenenfalls eine ärztliche Abklärung erforderlich.
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13. Terminabsagen
Für Leistungen, die individuell terminiert werden, insbesondere Massagen und Personal Training, kann RE:MOVE angemessene Stornierungsbedingungen festlegen.
Die bei der jeweiligen Buchung angegebenen Stornierungsbedingungen werden Bestandteil der Buchung.
Erscheint ein Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht zu einem reservierten Termin, kann RE:MOVE unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass RE:MOVE kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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14. 10er-Karten
10er-Karten berechtigen zur Inanspruchnahme der beim Kauf angegebenen Anzahl und Art von Leistungen.
Die jeweils enthaltenen Leistungen und eine gegebenenfalls vereinbarte Gültigkeitsdauer werden beim Kauf angegeben.
10er-Karten sind grundsätzlich personenbezogen und nicht ohne vorherige Zustimmung von RE:MOVE auf andere Personen übertragbar.
Eine Barauszahlung nicht genutzter Einheiten erfolgt nicht, soweit kein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht.
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15. Öffnungszeiten und Änderungen des Angebots
Die aktuellen Öffnungszeiten werden im Studio und/oder auf den digitalen Kanälen von RE:MOVE bekannt gegeben.
RE:MOVE darf Öffnungszeiten und organisatorische Abläufe aus sachlichen Gründen in einem für die Mitglieder zumutbaren Umfang anpassen.
Kurzfristige Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen, Sicherheitsmaßnahmen oder anderen nicht vorhersehbaren betrieblichen Umständen erforderlich sein.
Gesetzliche Ansprüche der Mitglieder bei erheblichen oder längerfristigen Einschränkungen der vertraglich geschuldeten Leistungen bleiben unberührt.
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16. Haftung
RE:MOVE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von RE:MOVE, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet RE:MOVE bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die gesetzlichen Haftungsansprüche bleiben im Übrigen unberührt.
Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt RE:MOVE keine Verwahrungspflicht, sofern nicht ausdrücklich eine Verwahrung vereinbart wurde. Die gesetzliche Haftung von RE:MOVE bleibt hiervon unberührt.
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17. Beschädigung von Einrichtungen
Mitglieder haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft an Geräten, Einrichtungen oder sonstigem Eigentum von RE:MOVE verursachen.
Normale Abnutzung durch bestimmungsgemäße Verwendung stellt keine Beschädigung dar.
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18. Weitergabe von Zugangsdaten
Persönliche Zugangsdaten, Mitgliedsausweise, QR-Codes oder andere Zugangsberechtigungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Bei Verlust oder dem Verdacht einer unberechtigten Nutzung ist RE:MOVE unverzüglich zu informieren.
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19. Hausrecht
RE:MOVE übt in sämtlichen Betriebsräumen und den dazugehörigen Bereichen das Hausrecht aus.
Personen, die andere Mitglieder oder Mitarbeiter erheblich belästigen, bedrohen, gefährden oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, können des Studios verwiesen werden.
Weitergehende vertragliche Maßnahmen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von RE:MOVE.
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21. Änderungen dieser AGB
Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen dieser AGB gegenüber bestehenden Mitgliedern erfolgen nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder das Mitglied der Änderung wirksam zustimmt.
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22. Verbraucherstreitbeilegung
Informationen über eine Verpflichtung oder Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle werden entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Informationspflichten bereitgestellt.
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23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Regelungen und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026
RE:MOVE – Health & Wellnessinstitut
Nichterlein & Nichterlein GbR
Burg-Gräfenröder-Straße 17
61184 Karben
E-Mail: info@remove-fit.de
